Führen eines Steuerbuchs über Einnahmen und Ausgaben

Im Rahmen der erbrachten Buchhaltungsdienstleistungen bietet die Steuerberatungskanzlei A.F.O. aus Breslau die Führung des steuerlichen Einnahmen- und Ausgabenbuchs sowie von Abschreibungstabellen an. Dies ist eine Form der vereinfachten Buchführung, die von einer bestimmten Gruppe von Unternehmern genutzt werden kann – sowohl von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften, offenen Handelsgesellschaften als auch von natürlichen Personen, die Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit erzielen und keine Pauschalaufzeichnungen nutzen. Wir verfügen über aktuelles Wissen über die Grenzwerte, die zur Nutzung dieser Form der Erfassung von Geschäftsvorfällen berechtigen, und teilen dieses gerne mit unseren Mandanten.

Wir bieten unter anderem:

  • laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen im steuerlichen Einnahmen- und Ausgabenbuch (PKPiR),
  • Erstellung, Unterzeichnung und Einreichung von Erklärungen bei den zuständigen Ämtern (in unserer Kanzlei unterzeichnet der Steuerberater die Erklärungen und trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit),
  • Führung von Verzeichnissen des Anlagevermögens, der immateriellen Vermögenswerte (WNiP) und der Ausstattung,
  • Erstellung von Abschreibungsplänen und Unterstützung bei der Wahl der Abschreibungsmethode,
  • Kostenkontrolle,
  • Vertretung des Mandanten vor Finanzämtern und anderen staatlichen Institutionen (der Steuerberater vertritt den Mandanten auf Grundlage einer erteilten Vollmacht, Prüfungen werden am Sitz der Kanzlei durchgeführt),
  • laufende Information der Mandanten über die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit,
  • Umsatzsteuerabrechnung,
  • jährliche Abrechnung der Tätigkeit (PIT-36, PIT-36L).

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