Fragen und Antworten
Wir beantworten die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen, zur Zusammenarbeit und zur Steuerabrechnung.
Wählen Sie ein Thema:
Welche Dokumente benötige ich, um die Zusammenarbeit zu beginnen?
Um die Zusammenarbeit zu beginnen, benötigen Sie: aktuelle Firmenregistrierungsunterlagen (KRS, CEIDG), NIP, REGON, Verträge mit Auftragnehmern, Zugang zum Bankkonto und Informationen über bisherige Abrechnungen. Beim ersten Treffen besprechen wir genau, welche Dokumente in Ihrem speziellen Fall erforderlich sind, und helfen Ihnen bei deren Vorbereitung.
Führen Sie die Buchhaltung für Unternehmen, die ihre Tätigkeit erst aufnehmen?
Ja, wir unterstützen Unternehmer gerne in jeder Phase der Unternehmensentwicklung – auch diejenigen, die gerade erst mit ihrem Geschäft starten. Wir helfen bei der Wahl der geeigneten Besteuerungsform, registrieren das Unternehmen bei den erforderlichen Ämtern und kümmern uns von Anfang an um die ordnungsgemäße Führung der Buchhaltungsunterlagen.
Kann ich nur ausgewählte Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder muss ich mich für den vollen Service entscheiden?
Unser Angebot ist flexibel – Sie können sowohl umfassende Buchhaltungsdienstleistungen als auch ausgewählte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, z. B. nur Personalabrechnungen oder Steuerberatung. Wir passen den Umfang der Zusammenarbeit an Ihre tatsächlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten an.
Wie sieht die Preisliste Ihrer Dienstleistungen aus?
Die Kosten für unsere Dienstleistungen hängen von der Anzahl der Buchhaltungsunterlagen, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Umfang der erbrachten Dienstleistungen ab. Jedes Angebot erstellen wir individuell nach einer Analyse der Besonderheiten Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns, um ein kostenloses, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot zu erhalten.
Wie kann ich Ihnen Buchhaltungsunterlagen übermitteln?
Gemeinsam legen wir die für Sie bequemste Form der Zusammenarbeit und Häufigkeit der Übermittlung der Unterlagen fest.
Bis wann muss ich die Unterlagen liefern, damit die Abrechnungen fristgerecht sind?
Wir empfehlen die Lieferung der Unterlagen bis zum 10. Tag eines jeden Monats für den Vormonat. Solche Fristen ermöglichen es uns, alle Erklärungen und Abrechnungen innerhalb der gesetzlichen Fristen in Ruhe vorzubereiten. In dringenden Fällen können wir immer einen individuellen Zeitplan vereinbaren.
Habe ich Einsicht in die laufende Buchhaltungsdokumentation meines Unternehmens?
Natürlich. Wir gewährleisten volle Transparenz der Zusammenarbeit – Sie können jederzeit auf Ihre Buchhaltungsunterlagen, Finanzberichte oder Steuererklärungen zugreifen. Wir informieren auch regelmäßig über den Status der Abrechnungen und Zahlungsfristen.
Was passiert im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt oder die ZUS?
Im Falle einer Steuer- oder ZUS-Prüfung bieten wir volle Unterstützung – wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, vertreten Ihren Standpunkt vor den Kontrollorganen und stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens mit fachkundigem Rat zur Seite. Sie werden damit nicht allein gelassen.
Führen Sie die Personal- und Lohnbuchhaltung für Unternehmen mit einer geringen Anzahl von Mitarbeitern?
Ja, wir führen die Personal- und Lohnbuchhaltung für Unternehmen jeder Größe – sowohl für Einzelunternehmen, die einen Mitarbeiter beschäftigen, als auch für größere Unternehmen. Jeder Kunde erhält professionellen und pünktlichen Service, unabhängig von der Größe der Beschäftigung.
Helfen Sie bei der Vorbereitung von Arbeitsverträgen und anderen Personaldokumenten?
Natürlich. Wir bereiten umfassende Personaldokumentation vor: Arbeitsverträge, Auftragsverträge, Reglements, Nachträge, Arbeitszeugnisse sowie alle erforderlichen Anmeldungen bei ZUS und dem Finanzamt. Wir achten auf die Übereinstimmung der Dokumente mit dem aktuellen Arbeitsrecht.
Bis wann erhalten die Mitarbeiter Auszahlungen und Lohnlisten?
Lohnlisten übergeben wir dem Arbeitgeber einige Tage vor dem Auszahlungstermin, damit er Zeit für die Überweisung der Gehälter hat. Wir können einen individuellen, an Ihre Bedürfnisse angepassten Zeitplan vereinbaren.
Können Sie bei der Abrechnung von Krankmeldungen und Urlauben helfen?
Ja, wir kümmern uns um die umfassende Bearbeitung von Mitarbeiterabwesenheiten – wir rechnen Krankmeldungen, Erholungsurlaube, unbezahlte Urlaube, Mutterschafts- und Erziehungsurlaube ab. Wir bereiten auch alle erforderlichen Anträge an die ZUS für Kranken-, Mutterschafts- oder Pflegegeld vor.
Sichern Sie Ihr Unternehmen jetzt
Steuerfehler sind kostspielig.
Lassen Sie uns für Ordnung in der Buchhaltung Ihres Unternehmens sorgen.
Erhalten Sie eine personalisierte Steueranalyse und Unterstützung durch unsere Spezialisten, die seit über 30 Jahren auf dem Markt tätig sind.


